ingenieurbüro für gerüststatik
                                                                                                          dipl.-ing. josef pesch

Treppenanlagen

Neue Vorschriften erfordern zunehmend sofortiges Handeln in Bezug auf Brandschutz in Gebäuden. In möglichst kurzer Zeit müssen temporäre Lösungen gefunden werden, um eine sichere Entfluchtung zu gewährleisten.

Für jede Treppenanlage ist vor der Errichtung eine gültige Baugenehmigung und eine geprüfte statische Berechnung vorzulegen. Hier bieten die Gerüsthersteller auf Grundlage von Systembauteilen verschiedene Lösungen an.

Entgegen der Vorschrift für die Lastannahme für Arbeitslagen bei Gerüsten, müssen bei Treppenanlage die Nutzlasten gleichzeitig auf alle Treppenläufe und Podest angesetzt werden. Somit sind der Aufbauhöhe und/oder der Laufbreite solcher Konstruktionen aus Gerüstbauteilen enge Grenzen gesetzt. Auch die Abtragung der Horizontalkräfte, maßgeblich aus der Windbelastung auf das anzusetzende Verkehrsband, ist oftmals problematisch. Die geltenden Vorschriften lassen nur einen geringen Spielraum im Umgang mit den anzusetzenden Lasten zu.